By Super User on Sonntag, 14. Mai 2017
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Mietkaution und die Rückzahlung - So läuft es!

Beim Auszug hat der Mieter das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution.

Doch wie läuft das genau? Normalerweise ist die Kautionssumme auf einem Sperrkonto bei einer Bank (dem Mietzinsdepot) hinterlegt, das auf den Namen des Mieters läuft. Als Mieter kann man die Rückzahlung nach dem Auszug verlangen.

Voraussetzung dafür ist, dass man die Wohnung in einem tadellosen Zustand hinterlässt und auch keine Mietzinsen schuldig geblieben ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann der Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution (mit möglichen Zinserträgen) nicht verweigern.

Rückzahlung nach Schlussrechnung

Trotzdem ist es allzu verständlich, dass der Vermieter auf Nummer sicher gehen will. Deshalb sollte man zum Auszug einen gemeinsamen Termin vereinbaren, bei dem die Wohnung unter die Lupe genommen wird. So kommt man am schnellsten zu einem einvernehmlichen Ergebnis.

Gibt es keine Beanstandungen, so ist die Sache klar. Stellt der Vermieter Mängel fest, so kann er diese beseitigen lassen. Die Kosten dafür zieht er von der Mietkaution ab. Dafür bekommt der Mieter eine sogenannte Schlussrechnung, aus der die Restsumme hervorgeht und in der auch noch Heizkosten und Nebenkosten abgerechnet werden können. Die verbleibende Summe steht dann zur Auszahlung.

Als Mieter hat man das Recht, die Handwerkerrechnungen als Nachweise zu verlangen. Gibt es Unstimmigkeiten oder Streit, so kann man die Schlichtungsbehörde einschalten.

Wie läuft die Rückzahlung?

Hat der Vermieter keine Forderungen (mehr), so unterschreiben Mieter und Vermieter gemeinsam den Auftrag für die Auflösung des Mietzinsdepots. Die Bank überweist auf dieser Basis die Summe an den bisherigen Mieter.

Sollte der Vermieter der Auflösung nicht zustimmen, obwohl keine Forderungen bestehen, sollte man ihn schriftlich dazu auffordern. Bleibt auch das ergebnislos, so kann man sich an die Schlichtungsbehörde wenden und auf dem Weg die Rückzahlung der Mietkaution fordern.

Auch gut zu wissen: Ein Jahr nach dem Auszug muss die Bank dem Mieter die Kautionssumme auszahlen, soweit keine juristischen Verfahren laufen. Bei einer Betreibung, einem Schlichtungsgesuch oder einer Klage, Mietrecht OR, beim Gericht kann die Bank die Auflösung und Auszahlung verweigern.

Zum Thema:
Wann muss der Vermieter die Mietkaution freigeben?

Die Alternative Mietkautionsversicherung

Bei der Rückzahlung der Mietkaution kommt es immer wieder zu Streit und Ärger. Eine Alternative, die eine harmonischere Abwicklung ermöglichen kann, ist die Mietkautionsversicherung. Dabei wird keine Kautionssumme mehr hinterlegt. Überlegen Sie kaufmännisch und verzichten Sie auf ein Mietkautionssparbuch und gewinnen Sie an Liquidität!

Wenn Sie also gerade oder demnächst Ihre bisherige Mietkaution ausgezahlt bekommen, können Sie mit dem nächsten Vermieter zu einer Mietkautionsversicherung wechseln.

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