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Die Mietkaution kann nicht jeder aus der eigenen Tasche zahlen, weshalb der erste Gedanke meist "Kredit" lautet um sich den Wunsch der schönen neuen Wohnung erfüllen zu können. Leider schränkt diese Variante die finanzielle Freiheit ein. Die Mietkautionsversicherung ist die Antwort auf dieses Problem.
Bei aller Freude: Eine neue Wohnung kostet Geld und das nicht gerade wenig. Dabei geht es nicht nur um das Thema „modernes Einrichten“ mit neuen Möbeln, sondern vor allem erstmal darum den Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten zu behalten. Den grössten Kostenblock stellt dabei zweifelsohne die Mietkaution dar. Denn ohne Hinterlegung einer Mietkaution kein Mietverhältnis – eine einfache Regel. Die Frage, die sich jedoch stellt ist, wie diese Mietkaution aufgebracht werden kann? Im Optimalfall greift man auf eigene finanzielle Mittel zurück, doch das ist für die meisten Menschen wohl kaum möglich. Es gilt also Alternativen zu suchen und der erste Gedanke gebührt nicht selten der Kreditaufnahme. Doch was einfach klingt, muss nicht wirklich einfach sein: Bei einem Kredit für die Mietkaution gilt es ein paar wesentliche Punkte zu beachten.
An diesem Punkt setzt 3A nun die Kostenschraube an, denn wer sich jetzt für den Abschluss einer privaten Mietkautionsversicherung von 3A entscheidet, der profitiert von einer erheblichen Senkung der Versicherungsprämie.
Sie ist endlich gefunden: die ersehnte und oftmals auch lang gesuchte neue Wohnung. In Gedanken ist sie bereits eingerichtet und als Mieter sieht man sich schon entspannt auf dem heimischen Sofa sitzen. Doch bis zu diesem entspannenden Moment gilt es, neben der Zeichnung des Mietvertrages, auch das Thema der erforderlichen Mietkaution im Auge zu behalten. Denn hier steht nicht selten eine erhebliche finanzielle Belastung im Raum, welche es zu lösen gilt. Eine kostengünstige Mietkautionsversicherung von 3A stellt hierbei die erste Wahl dar.
Bald steht die traditionelle Zügelsaison in’s Haus – und damit oft auch unerwartete Kosten wenn es darum geht, eine neue Wohnung zu mieten
Im Sommer, zwischen Sommerferien, Grillen, Badi, und sonstigen Aktivitäten werden Wohnungen gesucht und Wohnungen gemietet, Termine verabredet, Besichtigungen absolviert, Unterlagen zur Bewerbung herangeschafft, alte Wohnung gekündigt, Reinigung- und Abnahmetermine organisiert, herumtelefoniert und natürlich die Bank wegen notwendiger Kautionshinterlegung kontaktiert.
Schöne Zeiten, denn man geht einen neuen Schritt in ein grösseres, schöneres Heim - aber auch hektische Zeiten, will doch alles abgestimmt und organisiert werden. Und wie so oft, kommen dann doch noch irgendwelche Kosten auf einen zu, mit denen man nicht gerechnet hat. Was also tun?
3A Kaution senkt die Prämien – und schont das Budget zusätzlich
3A Kaution hilft in zweierlei Hinsicht:Zum einen schafft die Mietkautionsversicherung zusätzliche Liquidität indem die Mittel, die an sich auf der Bank zu hinterlegen wären, frei werden und für notwendige Anschaffungen investiert werden können – oder natürlich auch in die längst überfälligen Ferien nach dem Stress…
Als Mieter muss man nicht mehr die Mietkaution hinterlegen, sondern kann die Mietkaution versichern. Doch wie geht das genau?
Das Prinzip dahinter ist einfach: Diese Versicherung sieht so aus, dass eine Versicherungsgesellschaft (wie im Fall von 3A Mietkaution die Generali) für den Mieter gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft übernimmt. Der Vermieter ist damit abgesichert. Bei Schäden oder Mietzinsrückständen kann er sich an die Gesellschaft wenden und bekommt berechtigte Forderungen beglichen.
Aus Sicht des Vermieters hat damit die Mietkautionsversicherung denselben Wert wie eine klassische auf einem Mietzinsdepot hinterlegte Kaution. Er hat sogar noch einen entscheidenden Vorteil: Der Verwaltungsaufwand fällt weg. Warum man als Mieter die Mietkaution versichern sollte
Sehr interessant ist diese Versicherung für den Mieter. Er muss nicht mehr eine hohe Summe aufbringen, um diese als Kaution oft über Jahre zu hinterlegen. Stattdessen kann er dieses Geld anderweitig investieren, zum Beispiel in Möbel für die neue Wohnung.
Stattdessen bezahlt man eine geringe jährliche Prämie. Damit ist es auch eine interessante Variante, wenn man die Summe momentan nicht aufbringen kann oder aufbringen möchte. In wenigen Schritten die Mietkaution versichern
Beim Auszug hat der Mieter das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution.
Doch wie läuft das genau? Normalerweise ist die Kautionssumme auf einem Sperrkonto bei einer Bank (dem Mietzinsdepot) hinterlegt, das auf den Namen des Mieters läuft. Als Mieter kann man die Rückzahlung nach dem Auszug verlangen.
Voraussetzung dafür ist, dass man die Wohnung in einem tadellosen Zustand hinterlässt und auch keine Mietzinsen schuldig geblieben ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann der Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution (mit möglichen Zinserträgen) nicht verweigern. Rückzahlung nach Schlussrechnung
Trotzdem ist es allzu verständlich, dass der Vermieter auf Nummer sicher gehen will. Deshalb sollte man zum Auszug einen gemeinsamen Termin vereinbaren, bei dem die Wohnung unter die Lupe genommen wird. So kommt man am schnellsten zu einem einvernehmlichen Ergebnis.
Gibt es keine Beanstandungen, so ist die Sache klar. Stellt der Vermieter Mängel fest, so kann er diese beseitigen lassen. Die Kosten dafür zieht er von der Mietkaution ab. Dafür bekommt der Mieter eine sogenannte Schlussrechnung, aus der die Restsumme hervorgeht und in der auch noch Heizkosten und Nebenkosten abgerechnet werden können. Die verbleibende Summe steht dann zur Auszahlung.
Die Bankbürgschaft kann eine Alternative zur normalen Mietkaution darstellen.
Genauso wie die Mietkautionsversicherung, die nach einem ganz ähnlichen Prinzip abgeschlossen wird. Doch was steckt genau dahinter?
Eine Bankbürgschaft gibt es in verschiedenen Bereichen, vor allem auch im Geschäftsleben. Ein Kreditinstitut bürgt für einen Kunden über eine bestimmte Summe und das für einen ganz bestimmten Fall.
Bei der Mietkaution bedeutet das konkret: Die Bank übernimmt die Bürgschaft in Höhe der Mietkaution für den Fall, dass ein Mieter seinen Verpflichtungen wie den Mietzinsen nicht nachkommen kann oder eine Wohnung mit Schäden hinterlässt. In diesen Fällen kann der Vermieter darauf zurückgreifen und seine Forderungen gegenüber der Bank geltend machen. Mietkautionsversicherung wie eine Bankbürgschaft
Auf diesem Prinzip basiert auch die Mietkautionsversicherung. Der einzige Unterschied: Statt einer Bank übernimmt eine Versicherung diese Bürgschaft gegenüber dem Vermieter, der damit bestmöglich abgesichert ist.
Die Zinsberechnung bei der Mietkaution ist inzwischen für die Mieter nicht mehr so spannend wie das noch vor einigen Jahren der Fall war.
Das liegt vor allem daran, dass es kaum noch Zinsen auf ein Mietzinsdepot bzw. Mietkautionssparbuch (mehr dazu) gibt. Aktuell verzinst etwa die UBS ein Mietzinsdepot wie ein normales Sparkonto und damit nur noch mit 0,01 % (zu den Konditionen).
Die Mietkaution zu hinterlegen, ist für den Mieter also längst keine lukrative Sache mehr. Im schlimmsten Fall, einer Inflation, würde sogar ein Wertverlust einsetzen.
Keine besondere Zinsberechnung für die Mietkaution
Falls sich die Zeiten wieder einmal ändern sollten: Die Zinsberechnung bei der Mietkaution unterscheidet sich in keiner Weise von der normalen Zinsrechnung. So würde ein Zinssatz von 1,00 % bei einer Summe von 5.000 Franken einen jährlichen Zinsertrag von 50 Franken bedeuten.
Wann muss man als Mieter die Mietkaution bezahlen?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Deshalb wird dieser natürlich viel Wert darauflegen, dass ihm die Kautionssumme bis zum Beginn des Mietverhältnisses vorliegt.
Daraus folgt: In aller Regel ist der Mietbeginn auch der Stichtag, an dem die Mietkaution spätestens hinterlegt werden muss. Es können zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Mietvertrag aber auch abweichende Regelungen getroffen werden, was diesen Zeitpunkt betrifft. Vermieter muss erst ein Sperrkonto einrichten
Gut zu wissen: Der Vermieter richtet das Bankkonto für die Mietzinskaution zunächst ein. Erst dann ist man als Mieter am Zug und muss die Summe darauf einzahlen. Dieses Sperrkonto läuft auf den Namen des Mieters. Auf Konten des Vermieters sollte man keine Überweisungen oder Bareinzahlungen vornehmen.
Der Verwaltungsaufwand ist übrigens wesentlich geringer, wenn man eine Mietkautionsversicherung nutzt. Was passiert, wenn man die Mietkaution nicht rechtzeitig zahlt?
Die Mietkaution ist vielen Mietern ein Dorn im Auge. Welche Alternativen gibt es?
Warum eine Alternative zur Mietkaution?
Gute Gründe, um nach einer Alternative zur Mietkaution zu suchen, gibt es durchaus. Manche Mieter haben von vornherein nicht genug Geld für die Kaution.
Andere sind einfach damit unglücklich, dass sie eine beträchtliche Summe auf einem Sperrkonto hinterlegen müssen. Dazu kommen auch noch ein gewisser Verwaltungsaufwand und das Hantieren mit Bargeld. Eine andere Möglichkeit: Die Mietkautionsversicherung
Deshalb verwundert es nicht, dass immer mehr Mieter auf die Mietkautionsversicherung zurückgreifen.
Wer kein Geld für die Mietkaution zur Verfügung hat, aber trotzdem in die Wunschwohnung einziehen möchte, braucht eine gute Lösung.
Was kann man genau tun und welche Alternativen gibt es?
Es kommt immer wieder vor, dass man als Mieter nicht genug auf der hohen Kante hat, um die Mietkaution stellen zu können. Das hat auch damit zu tun, dass bei Privatwohnungen bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangt werden dürfen. So kann schnell eine stattliche Summe im Mietvertrag stehen, wenn es um die Höhe der Mietzinskaution geht. Die muss man erst einmal aufbringen können.
Dass man seine monatliche Miete bezahlen muss, ist selbstverständlich. Immer wieder werden gerade unerfahrene Mieter aber davon überrascht, dass man überhaupt eine Kaution in beträchtlicher Höhe hinterlegen muss. Dann ist die Ernüchterung gross!
Zum Beispiel bei Studenten, die ihre erste Wohnung beziehen wollen, oder wenn man gerade eine Trennung vom Lebenspartner vollzieht. In einen finanziellen Engpass kann man auch geraten, wenn vom bisherigen Vermieter die aktuell hinterlegte Kaution noch zurückgehalten und nicht gleich ausgezahlt wird. Doch was kann man dann konkret tun? Mit Vermieter verhandeln
Die Mietkautionsversicherung wird bei den Schweizern immer beliebter. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von comparis.ch
Seit wenigen Jahren ist die Mietkautionsversicherung auf dem Markt und bereits 17 Prozent der Schweizer Mieter haben sich inzwischen für diese Variante und gegen das klassische Mietzinsdepot entschieden, bei dem man die Kaution auf einer Bank hinterlegt.
Die Liquidität spielt dabei eine große Rolle. Mehr als die Hälfte all jener, die auf die Versicherungsvariante setzen, hatte die nötigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung. Das ist keine Überraschung, denn bis zu drei Monatsmieten muss man als Mieter beim Vermieter als Kaution hinterlegen.
Da kommt schnell eine stolze Summe zusammen. Das gilt vor allem für die Westschweiz. Dort werden häufig die drei Monatsmieten als Kaution verlangt, während man sich in anderen Regionen der Schweiz als Vermieter auch mit zwei Monatsmieten zufriedengibt. Mietkautionsversicherung als günstigere Variante gesehen
Bei 26 Prozent der Befragten war es auch so, dass sie das Geld gerade anderweitig benötigten. So kann man es bei einem Umzug auch für neue Möbel einsetzen. Dazu kommt, dass weitere 27 Prozent gerne ihr Geld zur Verfügung haben. Das ist mit der Versicherung möglich, denn es liegt kein totes Kapital auf der Bank.
Was genau versteht man unter einer Mietkautionsbürgschaft? Wir erklären den Begriff und auch, wie man als Mieter davon profitieren kann.
Der Name verrät es schon auf gewisse Weise: Bei der Mietkautionsbürgschaft übernimmt jemand eine Bürgschaft für die Mietkaution.
Das bedeutet also, dass sich der Vermieter bei Schäden oder offenen Mietzinsen nicht mehr an den Mieter, sondern an den Bürgen wendet. Dieser muss dann die finanziellen Forderungen begleichen (sofern sie berechtigt sind).
Bei der herkömmlichen Mietkaution dagegen wird eine bestimmte Summe auf einem Mietzinsdepot bei einer Bank hinterlegt. Warum eine Mietkautionsversicherung?
Damit zeichnet sich bereits ein entscheidender Aspekt ab: Bei der Mietkaution muss der Vermieter eine stattliche Summe aufbringen, die dann oft über Jahre hinweg gesperrt ist, ohne dass sie noch einen nennenswerten Zinsertrag bringt.
Sie werden umziehen? Dann müssen Sie an so einiges denken. Wir haben die besten Tipps fürs Zügeln bzw. Ihren Umzug zusammengestellt.
Planen Sie den Umzug richtig
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete, das gilt auch fürs Zügeln. Deshalb gibt es eine Reihe von Punkten, an die Sie frühzeitig denken sollten:
Umzugsurlaub
Sobald Ihr Zügeltermin feststeht, sollten Sie sofort Ihren Umzugsurlaub beantragen. Bei dem einen oder anderen Arbeitgeber gibt es auch Sonderurlaub oder Zuschüsse.
Die Mietkaution auf dem Mietkautionssparbuch zu hinterlegen, ist eine klassische Variante. Doch macht diese Form des Mietzinsdepots heutzutage noch Sinn?
Diese Frage ist momentan vor allem aufgrund des Niedrigzinsniveaus mehr als berechtigt. Früher erhielt man als Mieter eine ordentliche Verzinsung. Das hinterlegte Kapital wuchs also auf dem Mietkautionssparbuch der Bank. Bekam man die Mietkaution zurück, dann mit einem bemerkenswerten Zinsertrag samt Zinseszins, über den man sich als Mieter freuen durfte.
Doch diese Zeiten sind vorbei. Die Zinsen, die man inzwischen auf ein Mietzinsdepot bei einer Bank bekommt, sind kaum mehr der Rede wert. Die Migrosbank schreibt auf der eigenen Website zwar immer noch von einer „attraktiv verzinsten Absicherung“, angesichts des Zinssatzes von 0,06 % ist die tatsächliche Attraktivität des Sparbuchs für die Mietkaution fragwürdig. Sehr geringe Verzinsung des Mietzinsdepots
Im Klartext bedeutet das: Wer eine Mietkaution in Höhe von 6.000 Franken über seinem Vermieter auf einem Sparbuch hinterlegt, der bekommt darauf 3,60 Franken an Zinsen pro Jahr gutgeschrieben.
Das Mietkautionssparbuch macht also aus dem Blickwinkel der Verzinsung kaum mehr Sinn. Die niedrigen Zinsen haben auch vor dieser Form der Mietkaution nicht Halt gemacht. Im Grunde hinterlegt man dort nur totes Kapital, das dem Vermieter einzig als Sicherheit dient, sich aber nicht mehr vermehrt.