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Wann muss man die Mietkaution zahlen?
Wann muss man als Mieter die Mietkaution bezahlen?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Deshalb wird dieser natürlich viel Wert darauflegen, dass ihm die Kautionssumme bis zum Beginn des Mietverhältnisses vorliegt.
Daraus folgt: In aller Regel ist der Mietbeginn auch der Stichtag, an dem die Mietkaution spätestens hinterlegt werden muss. Es können zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Mietvertrag aber auch abweichende Regelungen getroffen werden, was diesen Zeitpunkt betrifft.
Vermieter muss erst ein Sperrkonto einrichten
Gut zu wissen: Der Vermieter richtet das Bankkonto für die Mietzinskaution zunächst ein. Erst dann ist man als Mieter am Zug und muss die Summe darauf einzahlen. Dieses Sperrkonto läuft auf den Namen des Mieters. Auf Konten des Vermieters sollte man keine Überweisungen oder Bareinzahlungen vornehmen.
Der Verwaltungsaufwand ist übrigens wesentlich geringer, wenn man eine Mietkautionsversicherung nutzt.
Was passiert, wenn man die Mietkaution nicht rechtzeitig zahlt?
Wenn man als Mieter die geforderte Summe (in Höhe von bis zu drei Monatsmieten) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vorlegen kann, muss man damit rechnen, dass der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigert.
Dazu ist er auch rechtlich befugt. Als Mieter würde man dann sozusagen vor verschlossenen Türen der neuen Wohnung stehen. Das möchte natürlich niemand. Deshalb sollte man auf jeden Fall sichergehen, dass man die Mietkaution tatsächlich rechtzeitig aufbringen und einzahlen kann.
Unser Tipp: Mietkautionsversicherung
Mehr als eine Alternative zur klassischen Mietkaution ist die Mietkautionsversicherung. Dabei übernimmt die Versicherung gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft. Sie springt also dann in die Bresche, wenn der Mieter Mietzinsen schuldig bleibt oder die Wohnung mit Schäden hinterlässt.
Der große Vorteil: Als Mieter muss man zum Einzug keine hohe Mietkaution zahlen, sondern man bezahlt für die Versicherungsleistung stattdessen eine günstige Jahresprämie. Damit liegt auch kein totes Kapital auf einem Mietzinsdepot, das über Jahre gesperrt ist.
Fest steht auch hier: Die Versicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, damit die Bürgschaft zum Beginn des Mietverhältnisses steht und sich der Vermieter darauf verlassen kann. Überlegen Sie kaufmännisch und verzichten Sie auf ein Mietkautionssparbuch und gewinnen Sie an Liquidität!