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Zinsabrechnung bei der Mietkaution

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Die Zinsberechnung bei der Mietkaution ist inzwischen für die Mieter nicht mehr so spannend wie das noch vor einigen Jahren der Fall war.

Das liegt vor allem daran, dass es kaum noch Zinsen auf ein Mietzinsdepot bzw. Mietkautionssparbuch (mehr dazu) gibt. Aktuell verzinst etwa die UBS ein Mietzinsdepot wie ein normales Sparkonto und damit nur noch mit 0,01 % (zu den Konditionen).

Die Mietkaution zu hinterlegen, ist für den Mieter also längst keine lukrative Sache mehr. Im schlimmsten Fall, einer Inflation, würde sogar ein Wertverlust einsetzen.

Keine besondere Zinsberechnung für die Mietkaution

Falls sich die Zeiten wieder einmal ändern sollten: Die Zinsberechnung bei der Mietkaution unterscheidet sich in keiner Weise von der normalen Zinsrechnung. So würde ein Zinssatz von 1,00 % bei einer Summe von 5.000 Franken einen jährlichen Zinsertrag von 50 Franken bedeuten.

In der Regel ist es so, dass der Zinsertrag auf dem Mietzinsdepot liegen bliebt (obwohl darüber verfügt werden könnte). Dadurch würde ein Zinseszinseffekt entstehen. Die gutgeschriebenen Zinsen werden im nächsten Jahr wieder mitverzinst. Allerdings ist auch das bei dem momentanen Zinsniveau nicht mehr der Rede wert. Ohne Kaution zu mieten lassen leider die wenigsten zu. Aber überlegen Sie kaufmännisch und verzichten Sie auf ein Mietkautionssparbuch.

Bank liefert jährlichen Zinsabschluss

Unabhängig vom Zinssatz ist die Bank verpflichtet, jährlich einen Zinsabschluss vorzunehmen. Der entsprechende Bankauszug wird dem Depotinhaber, also dem Mieter, zugestellt.

Sofern mit dem Vermieter keine andere Vereinbarung getroffen wurde oder die Bedingungen für Sperrkontoverträge bei einer Bank nichts anderes vorsehen, gilt: Der Mieter könnte über die Zinsen verfügen, allerdings ist der Mietkautionsbetrag auf dem Mietkautionskonto gesperrt. Diese Summe bleibt also als Sicherheit geblockt (Mietrecht OR).

Immer mehr Mieter setzen auf Mietkautionsversicherung

Man darf sich fragen, warum der Hauseigentümerverband HEV von einer Mietkautionsversicherung abrät! Denn nachdem die Zinsberechnung für die Mietkaution schnell aufzeigt, dass sich ein Mietzinsdepot hinsichtlich des Zinsertrags nicht mehr lohnt, setzen immer mehr Mieter auf die Mietkautionsversicherung als interessante Alternative. Überlegen Sie kaufmännisch und verzichten Sie auf ein Mietkautionssparbuch und gewinnen Sie an Liquidität!

In dem Fall wird gar kein Mietkautionskonto mehr eingerichtet. Als Mieter muss man damit auch keine Kautionssumme mehr hinterlegen, sondern zahlt stattdessen eine jährliche Prämie an die Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt im Gegenzug eine Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Dieser hat damit die hohe Sicherheit, dass er bei ausstehenden Mietzinsen oder Schäden an der Mietwohnung auf die Versicherung zurückgreifen kann.

Was ist eine Bankbürgschaft bei der Mietkaution?
Wann muss man die Mietkaution zahlen?
 

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